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   BAG, 30.04.1991 - 3 AZR 394/90   

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https://dejure.org/1991,6307
BAG, 30.04.1991 - 3 AZR 394/90 (https://dejure.org/1991,6307)
BAG, Entscheidung vom 30.04.1991 - 3 AZR 394/90 (https://dejure.org/1991,6307)
BAG, Entscheidung vom 30. April 1991 - 3 AZR 394/90 (https://dejure.org/1991,6307)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung einer Betriebsrente - Anrechnung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Anhebung der Höchstgrenze für das ruhegeldfähige Gehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 25.05.1973 - 3 AZR 405/72

    Versorgungszusage - Pflichten des Arbeitgebers - Belehrung der Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 30.04.1991 - 3 AZR 394/90
    Unklarheiten gehen zu seinen Lasten (ständige Rechtsprechung des BAG seit den Urteilen vom 25. Juli 1969 - 3 AZR 73/69 - AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen, zu 3 c der Gründe und vom 25. Mai 1973 - 3 AZR 405/72 - AP Nr. 160 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BAG, 10.05.1955 - 2 AZR 7/54

    Arbeitsentgelt: Verjährung und Kürzung von Ruhegeldansprüchen

    Auszug aus BAG, 30.04.1991 - 3 AZR 394/90
    Unklarheiten gehen zu seinen Lasten (ständige Rechtsprechung des BAG seit den Urteilen vom 25. Juli 1969 - 3 AZR 73/69 - AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen, zu 3 c der Gründe und vom 25. Mai 1973 - 3 AZR 405/72 - AP Nr. 160 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BAG, 25.07.1969 - 3 AZR 73/69

    Unterstützungseinrichtung - Versorgungsleistung - Ruhegehalt

    Auszug aus BAG, 30.04.1991 - 3 AZR 394/90
    Unklarheiten gehen zu seinen Lasten (ständige Rechtsprechung des BAG seit den Urteilen vom 25. Juli 1969 - 3 AZR 73/69 - AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen, zu 3 c der Gründe und vom 25. Mai 1973 - 3 AZR 405/72 - AP Nr. 160 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BAG, 13.11.1986 - 6 AZR 567/83

    Bereitschaftsdienst: Schulhausmeister - übertarifliche Leistungen bei Belegung

    Auszug aus BAG, 30.04.1991 - 3 AZR 394/90
    Unter einer betrieblichen Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, daß ihnen eine Leistung oder Vergünstigung auf Dauer gewährt werden soll (vgl. BAG Urteil vom 13. November 1986 - 6 AZR 567/83 - AP Nr. 27 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu II 3 a der Gründe und vom 23. Juni 1988 - 6 AZR 137/86 - AP Nr. 33 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu II 3 a der Gründe).
  • BAG, 23.06.1988 - 6 AZR 137/86

    Arbeitszeit: Fahrplanbedingten Lenkunterbrechungen eines Omnibusfahrers,

    Auszug aus BAG, 30.04.1991 - 3 AZR 394/90
    Unter einer betrieblichen Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, daß ihnen eine Leistung oder Vergünstigung auf Dauer gewährt werden soll (vgl. BAG Urteil vom 13. November 1986 - 6 AZR 567/83 - AP Nr. 27 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu II 3 a der Gründe und vom 23. Juni 1988 - 6 AZR 137/86 - AP Nr. 33 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu II 3 a der Gründe).
  • BAG, 15.09.1977 - 3 AZR 654/76

    Ruhegehalt - Geldentwertung - Gleichbehandlung - Geschäftsgrundlage -

    Auszug aus BAG, 30.04.1991 - 3 AZR 394/90
    Diese Vorschrift schreibt nur die Anpassung von laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung vor, nicht dagegen von Anwartschaften (vgl. BAG Urteil vom 15. September 1977 - 3 AZR 654/76 - AP Nr. 5 zu § 16 BetrAVG).
  • BAG, 18.12.1975 - 3 AZR 58/75

    Betriebliche Altersversorgung: Anpassung der Ruhegeldordnung -

    Auszug aus BAG, 30.04.1991 - 3 AZR 394/90
    Der Kläger kann sich zur Begründung seines Anpassungsbegehrens auch nicht auf das Urteil des Senats vom 18. Dezember 1975 (- 3 AZR 58/75 - AP Nr. 170 zu § 242 BGB Ruhegehalt) berufen.
  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 508/81

    Pfändung

    Auszug aus BAG, 30.04.1991 - 3 AZR 394/90
    §§ 258, 259 ZPO sind nur anwendbar, wenn der geltend gemachte Anspruch schon entstanden ist und seine Höhe hinreichend bestimmbar ist (vgl. BAGE 42, 54, 57 = AP Nr. 4 zu § 850 c ZPO; BGHZ 43, 28, 31; RGZ 168, 321, 325 f.; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 49. Aufl., § 258 Anm. 1 A und § 259 Anm. 1 A; Thomas/Putzo, ZPO, 16. Aufl., § 258 Anm. 2 und § 259 Anm. 2; Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 20. Aufl., § 258 Rz 2 und 6, § 259 Rz 2; Zöller/Stephan, ZPO, 16. Aufl., § 258 Rz 1 und § 259 Rz 1).
  • BGH, 16.12.1964 - VIII ZR 47/63

    Zulässigkeit einer Klage auf wiederkehrende Leistungen

    Auszug aus BAG, 30.04.1991 - 3 AZR 394/90
    §§ 258, 259 ZPO sind nur anwendbar, wenn der geltend gemachte Anspruch schon entstanden ist und seine Höhe hinreichend bestimmbar ist (vgl. BAGE 42, 54, 57 = AP Nr. 4 zu § 850 c ZPO; BGHZ 43, 28, 31; RGZ 168, 321, 325 f.; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 49. Aufl., § 258 Anm. 1 A und § 259 Anm. 1 A; Thomas/Putzo, ZPO, 16. Aufl., § 258 Anm. 2 und § 259 Anm. 2; Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 20. Aufl., § 258 Rz 2 und 6, § 259 Rz 2; Zöller/Stephan, ZPO, 16. Aufl., § 258 Rz 1 und § 259 Rz 1).
  • BAG, 30.04.1991 - 3 AZR 236/90

    Berechnung einer Betriebsrente - Anrechnung der Rente aus der gesetzlichen

    Auszug aus BAG, 30.04.1991 - 3 AZR 394/90
    Anrechnung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. auch 3 AZR 236/90).
  • RG, 14.08.1941 - II 49/41

    1. Kann auf künftige Leistung geklagt werden, wenn die Leistung infolge von

  • BAG, 19.07.2005 - 3 AZR 472/04

    Betriebliche Altersversorgung - Festlegung der Rentenhöhe

    Unter betrieblicher Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, dass ihnen eine Leistung oder Vergünstigung auf Dauer gewährt werden soll (Senat 30. April 1991 - 3 AZR 394/90 -, zu III 2 a der Gründe; 13. November 1986 - 6 AZR 567/83 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 27, zu II 3 a der Gründe).
  • BAG, 15.07.2008 - 3 AZR 100/07

    Hinterbliebenenversorgung geschiedener Ehepartner

    Sie musste auch ausführen, wie sie darauf geantwortet hätte (vgl. ua. BAG 30. April 1991 - 3 AZR 394/90 - zu I 1 der Gründe; 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - zu II 3 e aa der Gründe, BAGE 109, 145).
  • LAG Hessen, 02.06.2004 - 8 Sa 1771/03

    Betriebliche Altersversorgung; betriebliche Übung; Mitbestimmung; billiges

    Die Arbeitnehmer können nur dann auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen, wenn dessen Verhalten eine gewisse Gleichförmigkeit aufweist und den Eindruck einer Gesetzmäßigkeit erweckt (BAG vom 30.04.1991 - 3 AZR 394/90 - zu III. 2.; vom 04.05.1999 - 10 AZR 290/98 - AP Nr. 55 zu § 242 8GB Betriebliche Übung, DB 1999, S. 1907, zu II. 1. d.Gr.).
  • ArbG Köln, 16.08.2011 - 14 Ca 10177/10

    Berechnung einer Betriebsrente; Kürzung der im Versorgungsfall erreichbaren

    Unter betrieblicher Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, dass ihnen eine Leistung oder Vergünstigung auf Dauer gewährt werden soll (BAG 30. April 1991 - 3 AZR 394/90 - juris; BAG 13. November 1986 - 6 AZR 567/83 - juris).
  • LAG Hessen, 26.01.2005 - 8 Sa 945/04

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung von Ruhegeld - Mitbestimmung

    Die Arbeitnehmer können nur dann auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen, wenn dessen Verhalten eine gewisse Gleichförmigkeit aufweist und den Eindruck einer Gesetzmäßigkeit erweckt (BAG vom 30.04.1991 - 3 AZR 394/90 - zu III. 2.; vom 04.05.1999 - 10 AZR 290/98 - AP Nr. 55 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu II. 1. d.Gr.).
  • LG Karlsruhe, 21.02.2005 - 6 O 586/03

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Streitgegenstand bei bürgerlichen

    c) Es braucht auch nicht weiter erörtert werden, ob sich das streitgegenständliche Feststellungsbegehren etwa im Wege der (verdeckten) Teilklage (dazu allgemein: vgl. BGHZ 135, 178; BGH NJW 1997, 3019 m.Anm. Brötel, JuS 2003, 429; zu Teilklagen im Betriebsrentenrecht: vgl. BAG, Urt. v. 30.04.1991, 3 AZR 394/90; BAG, Urt. v. 24.03.1987, 3 AZR 344/84, NZA 1988, 57) darauf beschränken konnte, die beanstandeten Berechnungsmethoden nur solange anzugreifen, als die Beklagte vollumfänglich an ihrer Mitteilung vom 15.10.2002 festhält.
  • LAG Berlin, 22.09.2000 - 6 Sa 1317/00

    Klage auf künftige Leistung

    Während in dem einen Fall (Urteil vom 30.4.1991 -- 3 AZR 394/90) völlig ungewiss war, ob der dortige Kläger überhaupt einen Nachzahlungsanspruch erwerben oder sich seinerseits einem Rückzahlungsanspruch ausgesetzt sehen würde, stand in dem anderen Fall (Urteil vom 14.5.1997 -- 7 AZR 471/96) nicht fest, ob die dortige Klägerin trotz Beendigung des Bezugs von Erwerbsunfähigkeitsrente zur Erbringung ihrer vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung wieder fähig sein würde.
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